Leitfaden - Rechtsformen
Prinzipiell sind die folgenden Rechtsformen für ein Wohnprojekt denkbar:
- Formen des gemeinschaftlichen Eigentums
- Einzeleigentum der Bewohnerinnen
- Mietwohnungen von InvestorInnen oder anderen Organisationen.
Jede dieser Möglichkeiten hat spezifische Bedingungen sowie Vor- und Nachteile, jede dieser Möglichkeiten kann die für den Einzelfall passende sein. Eine „ideale“ Rechtsform für ein Frauenwohnprojekt gibt es nicht, es hängt vielmehr sowohl von den spezifischen Zielsetzungen des Projekts als auch von den individuellen Möglichkeiten der Projektmitglieder ab, welche Rechtsform die geeignete ist, wobei auch Kombinationen dieser Rechtsformen (z. B. Eigentum von InvestorInnen und Einzeleigentum der Bewohnerinnen oder gemeinschaftliches und Einzeleigentum) möglich sind.
Prinzipiell bietet das gemeinschaftliche Eigentum, zum Beispiel über eine neu gegründete Frauenwohnungsgenossenschaft, die größten Einflussmöglichkeiten der Bewohnerinnen (als Gruppe), verlangt aber die Überwindung nicht weniger rechtlicher und finanzieller Hürden.
Deutlich niedriger sind die rechtlichen und finanziellen Hürden bei Projekten, die als Mietwohnungen von Altgenossenschaft oder privaten InvestorInnen realisiert werden. Dafür sind die Einflussmöglichkeiten in aller Regel geringer.
Wohnprojekte mit Einzeleigentum der Bewohnerinnen bieten zwar den einzelnen Bewohnerinnen (auf der Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes) die größte Entscheidungsfreiheit von allen Alternativen, reduzieren aber gleichzeitig die Möglichkeit der Durchsetzung gemeinsamer Entscheidungen des Projekts als Ganzes. Dies kann insbesondere in boomenden Wohnungsmärkten zu einer Erosion der ursprünglichen Projektidee führen, wie einzelne Beispiel inzwischen zeigen. Außerdem setzt Einzeleigentum in aller Regel erhebliche finanzielle Spielräume der Bewohnerinnen voraus.
Informationen zu den Bedingungen und den Vor- und Nachteilen der Rechtsformen, die für ein Frauenwohnprojekt in Frage kommen, finden Sie im Download.