Frauengerechter Wohnungsbau
Die feministische Architektur und Planung hat auf der Grundlage ihrer Kritik am vorherrschenden Wohnungs- und Städtebau eine Vielzahl von Kriterien zur Berücksichtigung der Interessen von Frauen im Wohnungs(neu)bau entwickelt. Die zunächst aus der Position der "Anwaltsplanerin" entwickelten Vorschläge "für Frauen" sollten die "Behinderung der Frau durch die Wohnung" (und das Wohnumfeld) im Sinne der Erleichterung der "Reproduktionsarbeit", d. h. der Tätigkeiten von Frauen in Wohnung und Familie beheben. Eine Vielzahl von Maßnahmen des "Frauengerechten Wohnungsbaus" – angefangen bei Kinderwagenstellplätzen und Wohnküchen über kurze Wege zum Arbeitsplatz und allen notwendigen Einrichtungen bis zur Beseitigung der "Angsträume" – sollte Frauen die Bewältigung "ihres Alltags" erleichtert werden.
Die ersten Ansätze wurden nicht selten aus den eigenen (feministischen) Reihen heftig kritisiert als die traditionelle Rolle der Hausfrau und Mutter eher zementierend statt grundsätzlich in Frage stellend. Feministische Planerinnen setzten der einseitig auf die "Pflichten von Frauen" orientierten Sicht, ein Planungsverständnis entgegen, das die Realisierung unterschiedlichster Lebensentwürfe (nicht nur) von Frauen unterstützen sollte, wobei in die Entwicklung von Planungskriterien auch bereits gelebte Alternativen – nicht zuletzt der Architektinnen selbst – einflossen. Viele der in diesem Sinne weiterentwickelten, sehr differenzierten Vorschläge fließen inzwischen – dank beharrlicher Einrede aber auch dank immer mehr überzeugenden Projekten von Architektinnen – in Wettbewerbsausschreibungen und Wohnungsbauprojekte allgemein (nicht nur für spezielle NutzerInnengruppen) ein, einige wurden auch gesetzlich festgeschrieben. So sind z. B. einige der Kriterien in die Normen und technischen Richtlinien des Sozialen Wohnungsbaus bzw. der Sozialen Wohnraumförderung eingeflossen.
Vorgeschlagen werden alternative Grundrisskonzepte, Kriterien zur Anordnung der Wohnungen und Gebäude, z. B zur Ausbildung kommunikativer Verkehrsflächen (Treppenhäuser, Flure, Laubengänge), zur Bereitstellung ausreichender Nebenflächen (Kinderwagen, Fahrradstellplätze …) und zu einem sicheren Wohnumfeld, wobei Barrierefreiheit, Ökologie und Verkehrsreduzierung (Entschleunigung) selbstverständlich einfließen, nicht als separate Themen, sondern als Voraussetzungen für ein qualitätvolleres Lebensumfeld überhaupt.