Frauen planen für Frauen und Familien

Projekttyp:

Frauengerechter Wohnungsbau

Standort:

Oldenburg

Projektierungsbeginn:

1994

Fertigstellung/ Erstbezug

1998

Kontakt:

GSG Oldenburg Bau- und Wohngesellschaft, Frau Brinkmann-Gerdes

stefaniebrinkmann-gerdes[at]gsg-oldenburg.de

www.gsg-oldenburg.de

Schwerpunkte:

Modellprojekt mit umfangreichen Wettbewerbsvorgaben für frauen- und familiengerechte Wohnformen

Besonderheit

Es wurde ein Wettbewerb von der Eigentümerin durchgeführt, der sich ausschließlich an Architektinnen wandte und der mit Beteiligung der künftigen Bewohnerinnen beurteilt wurde.

Zwei gegenüberliegende Zeilen mit verkehrsberuhigter Erschließungsstraße
Die Treppen(häuser) sind außen angeordnet, mit breiten zum Aufenthalt geeigneten Podesten
Varianten für 3-Zimmer und 2-Zimmer-Wohnungen (Quelle: Ruth Rohr-Zänker, 2001)
Eine geschützte Gemeinschaftsfläche zwischen zwei Gebäudezeilen
Projektbeteiligte:
Initiatorin:

GSG Oldenburg Bau- und Wohngesellschaft mbH

Eigentum:

GSG Oldenburg Bau- und Wohngesellschaft mbH

Architektur:

Entwurf: Architektinnengemeinschaft im Wasserturm, Karin Baatz und Andrea Geister-Herbolzheimer (Wettbewerbssiegerinnen)

Kooperation:

Stadt Oldenburg (Hochbauamt und Frauenbüro): Auslobung des Wettbewerbs

Umfang:
Projektumfang:

Zwei neue Wohngebäude auf einem 3.700 m² großen Grundstück.

Wohnungen:

28 Wohnungen, davon zwei 1-Zimmer-Wohnungen mit 42 m² und 43 m², 18 2-Zimmer-Wohnungen mit

47 m² bis 66 m² und acht 3-Zimmer-Wohnungen mit 71 m² bis 77 m². Eine Erdgeschoss-Wohnung ist rollstuhlgerecht.

Gemeinschaftsflächen:

Auf dem Gelände gibt es separate Abstellgebäude, die zum Werken genutzt werden können und zudem Fahrradstellplätze, Heizungs- und Trockenraum beinhalten.

Kosten/Mieten:

Die Gesamtkosten betrugen 5.938.000 DM. Mit einer Anfangskaltmiete von 9,80 DM/m² (1998) bzw. 5,01 € (2008) liegen die Mieten innerhalb der Mietobergrenzen der Stadt Oldenburg für Bezieherinnen von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.

Finanzierung:

Die Wohnanlage entstand im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (vereinbarte Förderung nach § 88 d. II. WoBauG). Die Gesamtkosten wurden unter finanzieller Beteiligung des Landes Niedersachsen und der Stadt Oldenburg durch Eigenmittel der GSG und einen Kredit gedeckt.

Ziele/Motivation:
Zielgruppen:

Alleinerziehende, Singlehaushalte, Wohn- und Lebensgemeinschaften.

BewohnerInnenstruktur:

ErstbezieherInnen waren 18 Frauen (sechs davon allein erziehende Mütter), drei Paare, fünf Ehepaare (vier von ihnen mit Kindern) und zwei Männer. Insgesamt zogen 14 Kinder mit ein. Sieben Haushalte kannten sich schon zuvor, hatten Bekannte und FreundInnen für das Projekt geworben. Die Nachfrage von Frauen für diese Wohnanlage war schon vorab sehr hoch.

Zielsetzungen:

Im Rahmen eines Wettbewerbs mit der Aufgabenstellung „Frauen planen für Frauen und Familien“ wurden sieben Architektinnen vom Frauenbüro der Stadt Oldenburg gebeten, auf einem von der GSG ausgewiesenen Grundstück ein Wohnhaus zu konzipieren, das sich in besonderer Weise an den Wohnbedürfnissen von Frauen und Familien orientiert und dabei unterschiedliche Lebensentwürfe und Veränderungen in Familienstrukturen und damit verbundene Wohnbedürfnisse berücksichtigt.

Die Vorgaben für den Wettbewerb waren sehr hoch und konnten in ihrer Komplexität nicht vollständig umgesetzt werden. Das Entwurfsprogramm forderte u. a. variabel nutzbare Grundrisse, z. B. durch Schalträume, annähernd gleich große Wohn- und Individualräume, die für alle Funktionen nutzbar sind, Küchen mit Essplatz, die vielfältigen Aufgaben gerecht werden können und die Beaufsichtigung von Kindern gestatten, Bäder mit ausreichend Platz für Wäsche- und Babypflege und großzügige Abstellräume innerhalb der Wohnung.

Das Wohnumfeld sollte eine hohe Aufenthaltsqualität haben und nachbarschaftliche Kontakte und Aktivitäten ermöglichen, um die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen BewohnerInnengruppen zu fördern. Außerdem waren wettergeschützte, gut einsehbare und beleuchtete Eingangsbereiche gefordert, die Platz für Kinderwagen und Fahrräder bieten.

Partizipation:

Die Bewohnerinnen waren zwar nicht an der Planung beteiligt, jedoch haben sich fast alle bereits nach Bekanntwerden des Konzeptes und der Grundrisse für das Projekt entschieden.

Wie die nachträgliche Untersuchung zeigt, hat sich das Interesse der GSG für eine möglichst verträgliche Zusammensetzung der BewohnerInnen z. T. dadurch ergeben, dass manche Gruppen gar nicht an dem Konzept interessiert waren (z. B. allein stehende Männer). Dieselbe Befragung bestätigt insgesamt die Eignung der Wohnungen für ein breites Nutzungsspektrum und eine hohe Wohnzufriedenheit sowie eine relativ starke Identifikation mit der Wohnanlage, auch über die Architektur. Die Vermietung der Wohnungen erfolgt durch die GSG, allerdings im Rahmen eines kooperativen Verfahrens mit der Stadt.

Die GSG Oldenburg will zudem, wie schon bei anderen Pilotprojekten, die Erfahrungen mit dieser Planung für künftige Projekte nutzen.

Architektur/Städtebau:
Lage:

Das Projekt liegt im Stadtteil Ohmstede, im Norden der Stadt zwischen einer Kleingartensiedlung mit angrenzendem Landschaftsschutzgebiet und 1-2-geschossiger Wohnbebauung. Im näheren Umfeld sind Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Spielplätze und eine Grundschule vorhanden, die ÖPNV-Anbindung mit mehreren Linien ist zumindest tagsüber relativ gut. Durch die Nähe zur Innenstadt (5 km) können viele Wege per Rad zurückgelegt werden.

Gebäude:

Zwei 2,5geschossige, einander zugewandte Zeilen bilden einen leicht nach Süden geöffneten Innenhof, über den alle Wohneinheiten erschlossen werden. Die differenzierten Baukörper mit gegenläufig geneigten Pultdächern, feingliedrigen Vorbauten und lichten Farben, strahlen eine luftige, freundliche Atmosphäre aus. Die außen liegenden Treppenhäuser erschließen je Geschoss zwei Wohnungen – im EG und 1. OG je eine 2- und eine 3-Zimmer-Wohnung, im DG zwei 2-Zimmer-Wohnungen – und bieten mit einem erweiterten Treppenpodest Kommunikationsbereiche und zusätzlichen Stauraum. Alle Wohnungen verfügen über einen dem Hof zugewandten kleinen Sitzplatz (auf dem Treppenpodest) sowie einen vom Hof abgewandten ca. 5-10 m² großen privaten Freibereich (Balkon bzw. Terrasse). Schalträume können jeweils einer der 3-Zimmer- Wohnungen zugeordnet werden, die dann zu einer 87 m² großen 4-Zimmer-Wohnung wird – auf Kosten der 2-Zimmerwohnung , die dann nur noch eine 1-Zimmer-Wohnung ist.

Die Wohnräume sind annähernd gleichberechtigt, ca. 16-18 m² groß. Unabhängig von der Himmelsrichtung wurden alle Küchen zum Innenhof orientiert, mit Ausgang auf das erweiterte Treppenpodest. Sie sind mit 10 m² zwar groß genug, um einen Essplatz einzurichten. Da jedoch, abweichend vom Entwurf, der einen direkten Zugang vom gemeinsamen Windfang in die offene Wohnküche vorsah, ein zusätzlicher abgetrennter Flur realisiert wurde, ging die geplante Großzügigkeit verloren, Küche und Abstellraum wurden kleiner.

In den Dachgeschosswohnungen sind die Küchenzeilen in den Wohnraum integriert, was allerdings diesen Raum in der Nutzung festlegt.

Im EG des südlichen Kopfbaus waren ursprünglich Gemeinschaftsräume mit großzügiger Terrasse vorgesehen, im OG eine große Wohnung. Beides wurde aus Kostengründen vom Bauträger verändert: im EG wurde statt der Gemeinschaftsräume eine behindertengerechte Wohnung realisiert, das OG wurde in zwei 1-Zimmer-Wohnungen geteilt.

Außenanlagen:

Abstellgebäude (Kellerersatz) für vielfältige Nutzungen sind im Norden an die Wohngebäude angebaut. Autostellplätze und Müllsammelanlagen liegen am südlichen Geländeeingang, nahe, jedoch nicht unmittelbar an den einzelnen Gebäuden.

Die Außenbereiche gliedern sich in einen privaten, einen halböffentlichen und einen öffentlichen Bereich, so dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner vielfältigste Möglichkeiten hat, mit den Nachbarn in Kontakt zu kommen, aber auch für sich zu bleiben.

Der Innenhof wurde von einem Freiraumplaner gestaltet, v. a. für die Nutzung durch Kleinkinder – ohne Absprache mit den Architektinnen wurden auch hier wesentliche Änderungen und Nutzungseinschränkungen gegenüber der Entwurfsvorgabe vorgenommen.

Ökologie:

Die Gebäude wurden in Niedrigenergiebauweise und unter Verwendung gesundheitsunbedenklicher Materialien errichtet. Sie sind mit Gasbrennwertkesseln ausgestattet und nutzen teilweise durch große Fenster passiv die Sonnenenergie.

Chronik

1994: Das Frauenbüro Oldenburg führt eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Stadtansicht aus Frauensicht“ durch

1995: Die Stadt Oldenburg lobt ein Gutachterverfahren „Bauen und Wohnen für Frauen und Familien“ aus, das sich ausschließlich an Architektinnen wendet (4 Büros waren beteiligt), um Anregungen für eine qualitative Weiterentwicklung des sozialen Wohnungsbaus zu geben

Januar 1996: Beurteilung der Entwürfe durch ein überwiegend von Frauen (5:3) besetztes Gremium

1997: Baubeginn

Juli 1998: Fertigstellung

Entwicklung seit Beginn:

Herbst 1999: Eine Befragung der Haushalte soll den Erfolg des Projektes überprüfen – mit einem positiven Ergebnis (Dokumentation 2001):

Die kommunikativen Ziele wurden durch den realisierten Entwurf unterstützt: schon ein Jahr nach Einzug hatte sich ein engmaschiges und leistungsfähiges nachbarschaftliches Netzwerk entwickelt, das weitgehend durch die Frauen geknüpft wurde und von ihnen gepflegt wird. Darüber hinaus ist die Gemeinschaftsorientierung allerdings gering ausgeprägt. Es besteht wenig Interesse an gemeinsamen Aktivitäten oder der Übernahme gemeinschaftlicher Aufgaben.

Nach außen empfinden sich die BewohnerInnen als klar abgegrenzte Nachbarschaft.

Umsetzung feministischer Planungskonzepte im Projekt

• Wohnungsgrößen und -zuschnitte, die auch die Belange von Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen einbeziehen

• ein Mix an Wohnungsgrößen und -typen für verschiedene Wohnkonzepte und Haushaltstypen

• Küchen, die auch die Beaufsichtigung von Kindern ermöglichen

• Individualräume annähernd gleicher Größe

• Flexibilität durch Schalträume

• gleichberechtigte Räume

• Qualitativ hochwertige, kommunikationsfördernde Freibereiche, gestuft von privat über halböffentlich zu öffentlich

• Gut beleuchtete und gut einsehbare Eingangsbereiche

• Planung durch Architektinnen

Quellen:

Rohr-Zänker, Ruth (2001): Wie wohnt es sich „Frauen- und Familiengerecht“? Befunde aus der Wohnanlage Hermann-Tempel-Straße. Niedersächsisches Innenministerium: cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2680526_L20.pdf (Zugriff Oktober 2008)

vdw Niedersachsen, Website: cdl.niedersachsen.de/blob/images/C573821 _L20.pdf (Zugriff Februar 2007)