Familienfreundliches Wohnen in der Maiblumenstraße

Projekttyp:

Wohnprojekte für Alleinerziehende

Standort:

Germersheim

Projektierungsbeginn:

Nicht bekannt

Fertigstellung/ Erstbezug

1995

Kontakt:
Schwerpunkte:

Projekt im ländlichen Raum, integriert in ein Reihenhausprojekt für Familien und mit erweiterten Kriterien für das Belegungsverfahren

Die Kopfseite der Zeile mit den Wohnungen für Alleinerziehende (Quelle: Walther, Simbringer, Stein, 1996)
Grundrissbeispiel: links geplant, rechts realisiert nach Nutzerinnenwünschen (Quelle: BfLR, 1996)
Projektbeteiligte:
Initiatorin:

Amelie Wirges, Referentin für Frauen und Familienfragen des Landkreises Germersheim

Eigentum:

Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH

Architektur:

Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH, W. Neuhaus

Forschungsprojekt:

Amelie Wirges

Umfang:
Projektumfang:

Integriert in die Neubauten zweier Reihenhausgruppen aus jeweils fünf Häusern, deren sechs Mittelhäuser als „normale“ Reihenhäuser für Zweieltern-Familien geplant wurden.

Wohnungen:

In den Endhäusern wurden zwölf 3-Zimmer-Wohnungen für Alleinerziehende gebaut.

Kosten/Mieten:
Finanzierung:

Das Gesamtprojekt wurde im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus, 1. Förderungsweg, errichtet.

Ziele/Motivation:
Zielgruppen:

Alleinerziehende und allein stehende Schwangere (im Rahmen eines Projektes mit Zwei-Eltern-Familien).

Zielsetzungen:

Ziel war es, Alleinerziehenden im ländlichen Raum adäquaten Wohnraum zu schaffen und durch die Integration in ein „normales“ Umfeld die Selbstverständlichkeit dieser Lebensform zu unterstützen. Um Integration und Akzeptanz im Projekt wie auch überregional (bei Folgeprojekten) zu unterstützen, wurde für die Erstbelegung ein spezielles Konzept entwickelt und mit dem Wohnungsamt ein Belegungsverfahren entwickelt, das die ortsüblichen Kriterien (Warteliste, Notlage etc.) erweitert um die „Bereitschaft zur Qualifizierung und Arbeitsaufnahme“ und die „Bereitschaft zur nachbarschaftlichen Kooperation“.

Die ursprünglich vorgesehene Form des Übergangswohnens wurde fallen gelassen, um den Bewohnerinnen eine dauerhafte Sicherheit zu geben. Für den Fall einer Änderung der Lebensform (z. B. neuer Partner) wurde vereinbart, dass die Wohnungsgesellschaft der Mieterin eine andere Wohnung in ihrem Bestand vermittelt, um die Wohnungen in der Maiblumenstraße dauerhaft für Alleinerziehende bereit stellen zu können.

Partizipation:

Die Mieterinnen waren nicht an der Planung beteiligt.

Architektur/Städtebau:
Lage:

Die Wohngebäude liegen im eingemeindeten Dorf Sondernheim, in einem Wohngebiet aus Einfamilien-, Reihen- und kleineren Mehrfamilienhäusern. Die für die Zielgruppe als notwendig erachtete Versorgung mit Schulen, Kindereinrichtungen, ÖPNV ist gewährleistet.

Gebäude:

In den 2,5-stöckigen Gebäudezeilen, die sich mit Satteldach und Gauben an die Umgebung anpassen – besonderer Wert wurde auf die quartiersübliche Gestaltung gelegt – sind nur die Mittelhäuser als Reihenhäuser konzipiert, die Endhäuser hingegen in Einzelwohnungen aufgeteilt, die mit außen liegenden Treppen jeweils einen separaten Zugang haben. Gegenüber der Bauantragsplanung wurden hier (in zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit den Behörden) einige Änderungen in der Grundrissaufteilung durchgesetzt, die eine sinnvollere Ausnutzung der verfügbaren Flächen ermöglicht. Noch nicht zur Anwendung kamen dabei die inzwischen überarbeiteten Rheinland-Pfälzischen Förderrichtlinien, die die Wohnbedürfnisse Alleinerziehender durch eine höhere Wohnflächenobergrenze stärker berücksichtigen.

Chronik

Ende 1995: Bezug des ersten Bauabschnittes

Umsetzung feministischer Planungskonzepte im Projekt

• Schaffung von (kostengünstigem) Wohnraum für Frauen in schwierigen Lebenssituationen

• ein eigener Raum für die Mutter

• Integration von Küche-Essplatz-Diele mit Verbindungsmöglichkeiten zu Wohn- und Kinderzimmer

Quellen:

BfLR (Hg) (1996): Wohnsituation Alleinerziehender III. Ergebnisse des Forschungsfeldes „Wohnsituation Alleinerziehender und alleinstehender Schwangerer in Notlagen“ des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus. Bonn. S. 20-21

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